Queerfeindlichkeit im Klassenzimmer: Die Sprachpolitik von „Genderverboten“
Prof. Dr. Theresa Heyd sprach im Rahmen der „Akademischen Mittagspause“ an der Universität Heidelberg über Queerfeindlichkeit im Klassenzimmer und deren Kontext bestimmter Sprachpolitiken.

Abb. 1. Sprachliche Praktiken an einem Berliner Gymnasium. Bilder: Theresa Heyd
Blickt man in die linguistic landscape, die sichtbare Sprachlandschaft einer Schule im Deutschland der 2020er Jahre, so wird man womöglich sprachliche Eindrücke wie in den Aufnahmen aus einem Berliner Gymnasium in Abbildung 1 bekommen: Notizen, Hinweise und Aushänge, in denen Sozialarbeiter/innen, Händler:innen, Oberstufenschüler*innen ebenso wie das Lehrer:innenzimmer benannt werden. Ein schulisches Alltagsgenre, unterschiedliche Formen, geschlechtliche Vielfalt jenseits der Binarität durch morphologische Auszeichnung mit typographischen Mitteln sichtbar zu machen: das ist gelebte sprachliche Praxis und doch Stein des politischen Anstoßes in aktuellen sprachpolitischen Maßnahmen in der Bildungspolitik.
Die soziolinguistische Erforschung von Sprache und Geschlecht gewährt uns einen Blick auf genderinklusive Sprache im Lichte von aktueller Schul- und Bildungspolitik, aber mehr noch: im schulischen Alltag und der Bildungspraxis von Lehrkräften, Schüler*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Ausbilder*innen, und vielen anderen Betroffenen. In diesem Beitrag beleuchte ich, wie sprachpolitische Maßnahmen per Gesetzgebung gegen sprachlich inklusive Praxis vorgehen. Um den Titel zu präzisieren: es ist, wie wir sehen werden, oftmals gar nicht so sehr das Klassenzimmer, von dem diese queerfeindliche Sprachpraxis ausgeht, sondern der Plenarsaal, die Amtsstube, die Verwaltungsvorschrift, das Rundschreiben. Der alltagssprachliche Begriff „Genderverbot“ ist dabei bewusst in Anführungszeichen gesetzt, denn nicht nur lässt sich geschlechtliche Praxis in der Sprache nicht so einfach verbieten; darüber hinaus ist das Ansinnen dieser Sprachpolitiken nicht, geschlechtlich markierte Sprachpraxis allgemein zu verbieten, sondern lediglich, sie auf einen engen, cisheteronormativen Pfad einzuhegen.
Es bietet sich dabei an, einen Vergleich der Sprachpolitiken in Deutschland einerseits und in den USA andererseits vornehmen. Wie wir sehen werden, schreiben sich aktuelle landespolitische Vorgaben und Vorstöße in der sprachlichen Regulierung schulischer Kommunikation in Deutschland ein in ein globales sprachpolitisches Programm, das etwa Judith Butler im Buch Who’s Afraid of Gender als „anti-gender ideology“ beschrieben hat, und das explizit und absichtsvoll am gegenwärtigen Backlash gegen queere Menschen beteiligt ist.
Sprachpolitik von oben: Wo Verwaltung und Gesetz Sprache regulieren
Beginnen wir also mit dem Blick auf Deutschland: wo steht die deutsche Schulpolitik eigentlich, was genderinklusive Sprache angeht? Im deutschen Schulwesen gibt es gegenwärtig in (mindestens) sechs Bundesländern Gebote, keine Wortbinnenzeichen wie den Genderstern zu verwenden. Warum mindestens? Es ist durchaus nicht immer völlig klar, wie sich Landesregierungen positionieren; in manchen Fällen lässt sich eine Art Genderverbot durch die politische Hintertür beobachten, etwa wenn in Reaktion auf Kleine Anfragen von Parteien wie der AfD oder auch der Freien Wähler implizite Restriktionen durch Pressemitteilungen kommuniziert werden. Konkrete Verbote von genderinklusiver Sprachpraxis in Form von Erlassen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften oder Gesetzesänderungen lassen sich seit dem Jahr 2021 in Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nachweisen.

Theresa Heyd beim Vortrag in der Heidelberger Peterskirche | Bild: HSE
Auf die eine oder andere Weise rekurrieren diese sprachpolitischen Dokumente alle auf den Rat für Deutsche Rechtschreibung, der in seiner letzten Stellungnahme von 2023 die graphische Markierung von genderinklusiver Sprache als ein sich im Sprachwandel befindliches Phänomen beschrieben und somit keine explizite Empfehlung für die Verwendung solcher Formen gegeben hat. Diese normative Begründung selbst wirft interessante und komplexe sprachliche Fragen auf, etwa zur Variationsbreite im gelebten Sprachgebrauch des schulischen Alltags oder auch zur Norm- und Defizitorientierung in den Sprachideologien von Bildungskontexten. Im Mittelpunkt des Interesses stehen hier jedoch konkrete Aspekte auf der Umsetzungsebene dieser sprachpolitischen Handlungsanweisungen, wobei sich zwei Felder der sprachpolitischen Regulierung manifestieren.
Auf der Ebene der Benotung und Bewertung wird der Gebrauch von genderinklusiven Formen durch Schüler*innen als Fehler markiert und entsprechend in die Benotung mit einbezogen, wie beispielsweise in der Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung in Sachsen:
„Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten von Schülerinnen und Schülern werden auch Verstöße (…) als Fehler kenntlich gemacht. Diese fließen in gleicher Weise wie sonstige Verstöße gegen die Regeln der deutschen Rechtschreibung in die Benotung ein. Die Verwendung des generischen Maskulinums ist kein Fehler.“ (Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung vom 22. Juli 2025 MBI Sachsen)
Auf der Ebene von schulinternen Dokumenten sowie Werbematerialien, Social-Media-Präsenzen und anderen Formen der Außenkommunikation dürfen keine Formen gendergerechter Sprache enthalten sein, wie etwa in §22 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern:
„Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“ (§ 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern)
Genderinklusive Sprache wird also sowohl auf der Ebene der gelebten Praxis von Schüler*innen und Lehrkräften invisibilisiert, illegitim gemacht und sanktioniert; aber ihre Sichtbarkeit wird auch in der Schule als physischem und sozialen Raum, eben dem eingangs dargestellten linguistic landscape Schule, unsichtbar gemacht.
Von Hessen bis Florida: Ein globales Phänomen gegen geschlechtliche Vielfalt
Zwei Datenpunkte sollen illustrieren, wie dieser Zusammenfluss von Schul- und Sprachpolitik diskursiv umgesetzt wird, und zwar am Beispiel des Nachbarlandes Hessen. Denn Hessen, so formulierte es Ministerpräsident Boris Rhein bei einer parteipolitischen Rede im Juli 2024, ist sprachpolitisch führend in Deutschland:
„Und wir liefern auch beim Gender-Gaga, liebe Freunde. Wir haben das härteste Gender-Verbot in Deutschland. Gendern mit Sonderzeichen als Fehler im Abitur; Gender-Aus in der gesamten Verwaltung; Genderverbot in der gesamten Auftragsverwaltung der Hochschulen und in den Staatsexamina. Liebe Freunde, jeder soll so sprechen, wie sein Schnabel gewachsen ist. Wir sind die Partei der Freiheit. Aber in Hessen gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung.“ (https://x.com/BorisRhein_cdu/status/1818213656720552200).
Die Semantik der Härte im Kontext von pädagogischen Praktiken ist sicher kein Zufall, sondern absichtsvoll gewählt. Der Redeausschnitt, den Boris Rhein selbst auf seinen Social-Media-Plattformen teilte, hat aufgrund der Widersprüchlichkeit der Claims Partei der Freiheit/härtestes Verbot für digitale Erheiterung gesorgt; die diskursive Markierung mit dem Schlagwort Gender-Gaga schließlich schreibt diese sprachpolitische Position ein in die klar rechts gerichteten, queerfeindlichen Positionen von Birgit Kelle und anderen Akteur*innen der Neuen Rechten.
Wie diese Politik in den Schulen durchgesetzt wird, zeigt sich beispielsweise an den Rändern und Konturen des sprachlichen Raums Schule, also insbesondere in der Außenkommunikation. Die Heinrich-von-Kleist-Schule in Eschborn am Taunus etwa war nicht bereit, sich der Invisibilisierung geschlechtlicher Vielfalt in ihrer Kommunikation zu beugen, bis im Herbst 2025 alle Beiträge vorübergehend offline genommen wurden, „auf Anweisung des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen“, wie es auf der Startkachel erläutert wurde (https://www.instagram.com/p/DOvxxC0iFLi/). Laut Recherchen des Hessischen Rundfunks wurde Studienseminaren und Schulleitungen nahegelegt, dass Verstöße gegen den Erlass Dienstvergehen darstellen; für die Durchsuchung digitaler Inhalte nach Verstößen wurden eigens digitale Anwendungen entwickelt. Ein Klima der sprachlichen Überwachung führt zu einem Klima der Angst: Die vorübergehende Löschung der Instagram-Beiträge der Eschborner Heinrich-von-Kleist-Schule, so schreibt der Hessische Rundfunk, hat offenbar ein privater Informant ausgelöst. Ihn störte, dass zum neuen Schuljahr ein Gruß an alle “FünftklässlerInnen” herausging. (https://www.hessenschau.de/politik/genderverbot-an-schulen-in-hessen-wird-scharf-kontrolliert—kritik-an-entgender-wahn-v1,genderverbot-schulen-hessen-kritik-100.html)
Diese Lust am Verbot und die sprachliche Einhegung von geschlechtlicher Vielfalt sind jedoch nicht spezifisch für deutsche Schulpolitik als Sprachpolitik. Geht man davon aus, dass gesellschaftspolitische Entwicklungen im anglophonen Sprachraum mit einigen Jahren Verzögerung in Deutschland ankommen, so lädt dies zu einem Vergleich ein, der die spezifische Situation in der Schulpolitik der USA in den Blick nimmt. Aufgrund von Unterschieden in der grammatischen Struktur vollziehen sich geschlechtsinklusive Praktiken im Deutschen und im Englischen etwas unterschiedlich. Während im Deutschen die bis hier diskutierten Movierungen von Personenbezeichnungen, und ihre genderinklusive Markierung, etwa als „Händler:innen“ oder „Schüler*innen“ zentraler sprachlicher Gegenstand sind, sind es im Englischen die Pronomen der dritten Person Singular, die geschlechtsmarkierende Wirkung haben und somit zur genderinklusiven Referenz und Selbstbezeichnung dienen, also etwa in Positionierungen wie: my pronouns are she/they. Und so ist es kaum überraschend, dass auch in den USA Sprachpolitik durch Schulpolitik betrieben wird, und zwar durch die Regulierung von pronominalen Formen jenseits der Binarität.
Auch in den USA ist es nicht ganz einfach, eine abschließende Quantifizierung von existierenden Genderverboten auf Ebene der Bundesstaaten vorzunehmen, aber bei konservativer Zählung können wir sagen, dass gegenwärtig mindestens 15 Staaten eine explizite sprachliche Reglementierung in der Schulpolitik vornehmen; wenn weitere Kontexte wie etwa Verwaltung und verwandte Felder des Sprachgebrauchs mit einbezogen werden, erhöhen sich die Zahlen noch einmal deutlich.
Der bekannteste und umfassendste Fall ist dabei die queerfeindliche Gesetzgebung in Florida, die als Schwungrad für zahlreiche weitere Gesetzgebungen gedient hat. Floridas Parental Rights in Education Act ist informell auch als “Don’t Say Gay Bill’ bekannt geworden, denn das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 2022 enthielt vor allem weitreichende Verbote, Themen geschlechtlicher Vielfalt im Unterricht an- oder auszusprechen. Ein Jahr später wurde das Gesetz um weitreichende sprachliche Verbote bei der Verwendung von Pronomen im Schulkontext ergänzt.
Das Gesetz formuliert dabei zum einen eine hochgradig reduktionistische Definition von Zweigeschlechtlichkeit, die als unabänderlich bezeichnet wird – eine Unabänderlichkeit, die im gleichen Atemzug auch auf die sprachliche Bezeichnung durch Pronomen ausgeweitet wird:
“It shall be the policy of every public K-12 educational institution that is provided or authorized by the Constitution and laws of Florida that a person’s sex is an immutable biological trait and that it is false to ascribe to a person a pronoun that does not correspond to such person’s sex.” (Fla. State 1000.071)
Zum anderen enthält der Gesetzestext weitreichende Verbote, die Schulpersonal und Schüler*innen untersagen, selbstgewählte Pronomen für sich selbst anzuzeigen oder gegenüber anderen zu verwenden:
„An employee, contractor, or student (…) may not be required (…) to refer to another person using that person’s preferred personal title or pronouns if such personal title or pronouns do not correspond to that person’s sex.
An employee or contractor (…) may not provide to a student his or her preferred personal title or pronouns if such preferred personal title or pronouns do not correspond to his or her sex.
A student may not be asked (…) to provide his or her preferred personal title or pronouns or be penalized or subjected to adverse or discriminatory treatment for not providing his or her preferred personal title or pronouns.” (Fla. State 1000.071)
Es offenbaren sich hier unzweifelhaft Ähnlichkeiten zu aktuellen deutschen Initiativen; doch es lässt sich auch feststellen, dass noch einmal unterschiedliche Ebenen des Sprachgebrauchs angesprochen werden. Während die deutschen Regelungen zum einen auf die Sanktionierung von Fehlern in den Prüfungsleistungen von Schüler*innen abzielen und außerdem die Außenkommunikation und somit die schulische Sprachlandschaft reglementieren, sind in Florida und anderen Bundesstaaten insbesondere die vertrauensvollen Sozialstrukturen im Geflecht von Schüler*innen, Lehrpersonal und Eltern unter sprachliche Überwachung und Sanktionierung gestellt. Und es ist kein Zufall, dass dieses Gesetz den Titel „Parental Rights in Education“ trägt, denn es zielt unter anderem auf Zwangsoutings von queeren Schüler*innen und Lehrer*innen gegenüber der Elternschaft ab.
Diese Kontrolle und Bestrafung von geschlechtlich nicht normativen Körpern entspricht dem, was der Soziologe Michel Foucault als Biopolitik bezeichnet hat, und dass diese biopolitischen Maßnahmen durch vermeintlich unscheinbare sprachliche Einheiten wie Pronomen und im vermeintlich vertrauensvollen Sozialraum Schule stattfinden, stellt eine besondere und in Deutschland noch nicht erreichte Form der sprachpolitischen Kälte und Härte dar.
Schule als Ort der Inklusion: Was wir gewinnen – und verlieren können – durch Sprache
Wenn wir annehmen, dass im anglophonen Raum viele gesellschaftspolitische Entwicklungen ein paar Jahre früher geschehen, so sind die Prognosen düster. Im Jahr 2026 lässt sich in den USA ein weitreichender Backlash beobachten, der trans- und queerfeindliche, aber auch klar antifeministische Politiken einschließt, von der Executive Order des Präsidenten mit dem Titel „Ending Radical Indoctrination in K-12 Schooling“ bis hin zu weitreichenden Einschränkungen in der Reproduktionsmedizin oder der Diskriminierung von trans Personen.
Es ist angesichts solch existentieller Bedrohungen eine nicht unübliche Haltung, die Reglementierung des Sprachgebrauchs als eine geradezu dekorative Petitesse zu betrachten – haben wir nicht wichtigere Probleme, das ist eine Formulierung, die man häufig hört. Die soziolinguistische Forschung weiß, und warnt jedoch, dass wir solche sprachpolitischen Handlungen nicht ignorieren dürfen. Nicht nur um ihrer selbst willen, weil sprachliche Sichtbarkeit und Selbstrepräsentation elementare Bedürfnisse des sprachlichen Handelns sind; aktuelle Studiendaten zeigen beispielsweise, dass die Verwendung von geschlechtsaffirmierenden Pronomen bei Jugendlichen, die trans oder nichtbinär sind, zu einer Senkung des Suizidrisikos führen, wie Daten des Trevor Projects (2025) untermauern (https://doi.org/10.70226/KTUU7547).
Aber auch jenseits der sprachlichen Repräsentation sollten wir alle, die am Bildungssystem partizipieren – als Forschende, als Lehrende und Ausbilder*innen, und nicht zuletzt als Eltern oder Angehörige – sensibilisiert sein für die Instrumentalisierung des schulischen Raums. Die Instrumentalisierung von geschlechterinklusiver Sprache ist, so erläutern Burnett und Vigo (2025) es in einer kürzlich erschienenen Publikation, zum Schreckgespenst der rechten Vorstellungswelt geworden, und zwar einem, das global und transnational wirkt, von Florida bis Hessen und darüber hinaus (https://doi.org/10.1515/9783111351568). Schule als sozialer Ort, der Lehrende und Lernende aller Geschlechter willkommen heißt und sprachlich repräsentiert, ist eine wichtige Errungenschaft der sozialen Partizipation und der Demokratiebildung. Es gibt nichts zu verlieren durch genderinklusive Sprache, aber viel zu gewinnen – für alle.
Die Vorträge der Reihe der Akademischen Mittagspause sind / werden als Videomitschnitt unter folgendem Link bereitgestellt: Akademische Mittagspause 2026: Schule. Bildung. Zukunft.
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Theresa Heyd (10. Juli 2026). Queerfeindlichkeit im Klassenzimmer: Die Sprachpolitik von „Genderverboten“. Fokus Lehrerbildung. Abgerufen am 8. August 2026 von https://doi.org/10.58079/16jy5



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