Mit antikem Format in die Zukunft geblickt: KI-Symposion am Kurfürst-Friedrich Gymnasium
Beitrag von Christiane Wienand (Heidelberg School of Education) |
Nach dem Vorbild eines antiken Symposions kamen Lehrkräfte, Schulleitung, Elternvertreter:innen und die Schüler:innen der Oberstufe des Kurfürst-Friedrich-Gymnasiums Heidelberg zu einem ganz besonderen Pädagogischen Tag zusammen. Geboten wurde ein interdisziplinärer Blick auf das Thema “Künstliche Intelligenz”, mit ausgewiesenen Expert:innen aus Forschung und Praxis.
Ein kluger Austausch über ein gemeinsam vorbereitetes Thema, eine gepflegte und respektvolle Form des Umgangs miteinander und eine Erfahrung der Gemeinsamkeit innerhalb der Schulgemeinschaft, die über den eigenen gedanklichen Horizont hinausreichen möge – dies waren die Wünsche und Erwartungen, die Schulleiter Dr. Michael Alperowitz in seinen einleitenden Worten an das Symposion formulierte. Monatelang hatten Lehrkräfte und Schüler:innen – ursprünglich ausgehend von einem Schüler:innen-Referat über chatGPT – gemeinsam diesen Tag vorbereitet, das Thema definiert, Referent:innen kontaktiert, Gäste aus dem Kultus- und Hochschulbereich eingeladen, den Symposionsreader gestaltet, Medienvertreter informiert, Namensschilder gedruckt, Räumlichkeiten organisiert und sich auf die Vorträge und Workshops inhaltlich vorbereitet.
Wissenschaftliche Inputs aus sieben Fachbereichen
Nicht der konkrete didaktische Einsatz von KI in der Schule oder die „Chancen und Herausforderungen“ der Nutzung von ChatGPT und anderer KI-Anwendungen durch die Schüler:innen sollte im Vordergrund stehen. Nein, die Schulgemeinschaft wollte tiefer eintauchen in die Materie und sich aus einer ganzheitlichen, wissenschaftlich fundierten Perspektive und auf diskursive Art und Weise mit dem „Einsatz von Künstlicher Intelligenz u.a. aus anthropologischer, ethischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Sicht“ befassen.
Dazu gehört, wie Michael Alperowitz darlegte, auch genau beziehungsweise genauer hinzuschauen – zum Beispiel auf das auf dem Reader abgedruckte Bild des Hauptgebäudes des KFGs. Das mittels zweier KI-Programme erstellte Bild mutet der Betrachterin gleichzeitig bekannt und fremd, irgendwie seltsam und gleichzeitig faszinierend an. Und dazu gehört auch, vermeintliche Gewissheiten immer wieder neu zu hinterfragen. Was bedeutet zum Beispiel Descartes‘ „cogito ergo sum“ künftig – ich lasse die KI für mich denken, (wer) also bin ich dann noch?
Eröffnungskeynotes von Prof. Dr. Alicia von Schenk und Prof. Dr. Stephan Harbarth
Prof. Dr. Alicia von Schenk, ehemalige Schülerin des KFG und heute Juniorprofessorin für Angewandte Mikroökonomie an der Universität Würzburg, befasst sich in ihrer Forschung mit Interaktionen von Mensch und Maschine und stellte in ihrem Eröffnungsvortrag zunächst eine Kategorisierung dessen was unter „Künstlicher Intelligenz“ überhaupt verstanden wird vor, um dann auf den Teilbereich des „Maschinellen Lernens“ zu fokussieren. Maschinelles Lernen befähigt Systeme mit statistischen Methoden dazu, automatisch aus einem vorhandenen Pool an Daten zu lernen und sich zu verbessern sowie Prognosen zu erstellen; dabei betonte von Schenk, dass das menschliche Urteilsvermögen umso wichtiger wird, je mehr Vorhersagen von Maschinen übernommen werden (siehe hierzu sowie zu ihrem Workshop KI aus Sicht einer Mathematikerin und Wirtschaftswissenschaftlerin ausführlich den Beitrag von Nicole Aeschbach und Dennis Dietz).
„Welche rechtlichen Aspekte gilt es mit Blick auf Künstliche Intelligenz zu beachten?“ fragte sich im Anschluss daran der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, und plädierte generell für Zuversicht im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Zunächst legte Harbarth dar, dass die Rolle der Künstlichen Intelligenz, überhaupt von neuen Technologien, in der Welt der Gerichte erst sehr spät wirksam werde. Dies liege an der Rolle der Gerichte, die Gesetze retrospektiv überarbeiten und durch ihre Rechtsprechung an aktuelle Entwicklungen anpassen, während das Parlament durch neue Gesetze Leitplanken für die Zukunft setze und die Regierung und Verwaltungen die Umsetzung von Gesetzen in der Gegenwart sicherstellten. Bislang gibt es daher auch nur wenige Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz befassen.
Das Verfassungsrecht, das in diesem Jahr 75 Jahre alt wird, enthalte zwar ebenfalls keine konkreten Aussagen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz, zeige dem Staat jedoch im Rahmen bestimmter Grundrechte die Grenzen der Verwendung von Künstlicher Intelligenz klar auf. So gäbe es beispielsweise bei der Polizeiarbeit in Deutschland generelles Verbot des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, die Nutzung von KI unterliege aber sehr engen Voraussetzungen, die eine strenge Handhabung voraussetze und nur zur Aufklärung besonders bedeutsamer Straftaten eingesetzt werden dürfe.
In der Rechtspraxis werde zwar zunehmend auf automatisierte Systeme beispielsweise im Kontext elektronischer Datenrecherchen zurückgegriffen, womit schneller Dokumente durchsucht und damit Gerichtsverfahren in kürzerer Zeit abgeschlossen werden können; dennoch müssen, so Harbarth, Gerichte immer in der Lage bleiben, zu verstehen wie die Datenbanken funktionieren, weshalb so genannte „Black Box“ Instrumente auch nicht als Hilfsmittel zum Einsatz kommen dürfen. Zudem seien selbständige „Entscheidungen“ durch einen Algorithmus in der Rechtssprechung nicht denkbar. Die Entscheidung von Rechtsfällen obliege qua Grundgesetz der menschlichen Urteilskraft und damit den Menschen, die auch die Verantwortung für gerichtliche Entscheidungen übernehmen. Daher kommt aus Sicht von Harbarth der Vermittlung von Urteilsfähigkeit und einem grundlegenden Verständnis des Funktionierens von KI-Anwendungen an Schule wie Hochschule eine wichtige Bedeutung zu.
Mehrere Workshops und großes Abschlussplenum mit allen beteiligten Wissenschaftler:innen
Zur Vertiefung konnten die Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen des KFG sowie die teilnehmenden externen Gäste im Anschluss an die beiden Eröffnungsvorträge aus einem breitgefächerten Workshopangebot wählen in dem das Thema Künstliche Intelligenz aus Sicht einer Mathematikerin und Wirtschaftswissenschaftlerin, einer Bildungswissenschaftlerin, einer Theologin und Ehtikerin, der „Digital Humanities“, eines Arztes und Philosophen, seine Software-Unternehmers und eines Politologen dargestellt und interaktiv diskutiert wurde.
In der Abschlussrunde, in der auch Fragen von Schüler:innen und Lehrkräften aufgegriffen wurden, hoben die Workshop-Referent:innen die Bedeutung eines interdisziplinären Blicks auf das Thema „Künstliche Intelligenz“ hervor und lobten die multiperspektivische Betrachtung des Phänomens im Laufe des gesamten Symposions. Die Geschwindigkeit, in der neue Systeme und Anwendungen eingeführt und von privatwirtschaftlichen Akteuren auf den Markt gebracht und verbreitet werden, habe dazu geführt, dass eine gesellschaftliche Debatte über Erwünschtheit, Folgen, Risiken und Potenziale erst nachgelagert erfolgen kann. Dieser Austausch, der auch durch partizipative Forschung flankiert werden sollte, sei extrem wichtig, um sich weder als Gesellschaft noch als Individuum von dem auch durch die Medien angeheizten „Hype“ um Künstliche Intelligenz und der mit ihr einhergehenden Dynamik – z.B. in der Arbeitswelt – nicht überrollen zu lassen. Die Gefahr, dass ein ganzer Berufszweig – beispielsweise der Lehrkraft – durch Künstliche Intelligenz ersetzt werde, sei nicht gegeben: vielmehr werden einzelne, spezielle Aufgaben künftig mehr und mehr von KI-Anwendungen übernommen werden – d.h. Berufsbilder und Berufe werden sich verändern, und mit ihnen die Fähigkeiten, die es zur Ausübung eines Berufs braucht.
Auch der Begriff der „Intelligenz“ wurde in diesem Zusammenhang nochmals problematisiert, da er digitalen Hochleistungswerkzeugen quasimenschliche Eigenschaften wie Denken, Emotionsäußerungen etc. zuschreibt, die jedoch letztlich auf technischen Simulationen dieser menschlichen Eigenschaften und mathematischen Modellen beruhen. Nicht nur im Umgang mit KI-Anwendungen und in der genauen Betrachtung dessen was durch KI eigentlich an sprachlichem oder visuellem Outcome produziert wird (und was nicht) sondern auch in der Art und Weise wie wir über Entwicklungen im Bereich KI sprechen, mit welchen Begriffen wir sie bezeichnen und welche Attribute wir ihnen damit zuschreiben ist es daher geboten, als Menschen kritisch zu sein und zu bleiben. Einen großen Schritt hin zu einer derartigen kritischen – unterschiedliche Expertisen und Perspektiven einbeziehenden – Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz hat die Schulgemeinschaft des KFG mit ihrem gelungenen und inspirierenden KI-Symposion gemacht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Autor/in (30. April 2024). Mit antikem Format in die Zukunft geblickt: KI-Symposion am Kurfürst-Friedrich Gymnasium. Fokus Lehrerbildung. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/10s5q